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Herzlich willkommen bei

     Ihr kompetenter Partner für:       

Vorwort
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Transportbegleitung, Genehmigungsservice, Transportplanung, Projektmanagement für
Schwer- und Sondertransport

Wir sind eine Transportbegleitfirma mit Sitz in St. Georgen an der Gusen und haben mit unseren Partnern gemeinsam in ganz Österreich Begleitfahrzeuge stationiert!

Wir bieten Ihnen Eigenbegleitungen und STAO Begleitungen nach §97 Abs.2 von 1960, sowie Blaulichtbegleitungen in ganz Österreich an!

Weiters organisieren wir für Sie gerne Genehmigungen für Österreich, sowie in den angrenzenden Staaten.

Wir zeichnen uns durch Verlässlichkeit, Pünktlichkeit, Freundlichkeit und Loyalität gegenüber unseren geschätzten Kunden aus, handeln stets im Interesse unserer Kunden und sind allzeit ein verlässlicher Partner!

Preisliste 2024

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Transportbegleitung in Österreich, Deutschland und angrenzenden Ländern

Wir beschäftigen uns seit 2006 mit Transportbegleitungen in Europa.

Wo es möglich ist, werden Sie von unsern Bestens geschulten Personal selber begleitet.
Gibt es in einem Land  spezielle Vorschriften, haben wir die nötigen Partner vor Ort um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren.
 

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Streckenprüfung und Vermessung

- Ausarbeitung, Protokollierung und Dokumentation der Transportstrecke
- Absprache mit Behörden (Strassenverwaltungen, Verkehrsabteilungen, Überwachungszentralen)

durchgeführt von unseren Schwerlastspezialisten mit jahrelanger Erfahrung

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GENEHMIGUNGSSERVICE

in Österreich und Europa
 

- Bearbeiten und Einreichen von Ausnahmegenehmigungen
- Kalkulation von Nebenkosten und Straßensteuern
- Unterstützung bei Projektkalkulationen
- Kontakt mit den Behörden
- Kontakt mit den Straßenerhaltern
- Abholung der Bescheide

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Projektmanagement
maßgeschneiderte Lösungen für hohe Ansprüche

Individuelle Koordination und Abwicklung von Europäischen Großprojekten.

Ob die Großbaustelle in Österreich, Deutschland od. Angrenzenden Nachbarländer ist – wir meistern Ihr Großprojekt.

Wir haben das spezifische Know-how und die notwendigen globalen Kontakte für die Abwicklung europäischer  Großprojekte.

Wir erarbeiten ein individuelles Umsetzungskonzept, maßgeschneidert für Ihre Bedürfnisse und Anforderungen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten.

Individuelle Lösungen auch über die reine Transportbegleitung hinaus:

  • Planung und Koordination von Transportabläufen
  • Besorgung von Be/Entlademitel
  • Verschiffung
  • Ein/Ausbringung Montage Sercie

Wir stehen mit unseren Leuten an Ort und Stelle oder auch temporär an Ihrer Seite!!

Gemeinsam in die Zukunft!!!!

Fordern Sie uns - Wir freuen uns darauf!!!

Aktuelle Preisliste 2024 Preisliste

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Stufe 1

Eigenbegleitung
Der Transport ist durch geeignetes Personal,  vor bzw. auf Autobahnen hinter dem Transport (in Gegenverkehrsbereichen davor), in einem mehrspurigen Kraftfahrzeug (kleiner als 3,5t) zu begleiten und zu sichern. Das Fahrzeug muss den Standardauflagen der Transportbewilligung entsprechen.
Der Lenker muss die deutsche Sprache beherrschen, über genaue Ortskenntnisse verfügen und über den Inhalt des Bescheides informiert sein.
Die Kosten für die Transportbegleitung sind vom Bewilligungsinhaber zu tragen. 

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Stufe 2

Ein Vereidigtes Straßenaufsichtsorgan
Die Transportabsicherung muss durch ein vereidigtes Organ der Straßenaufsicht gemäß § 97 Abs. 2 StVO 1960 mit entsprechend ausgerüstetem Begleitfahrzeug erfolgen.
Die Begleitung ist rechtzeitig (mind. 24 Stunden vorher) zu bestellen. Die Kosten für die Transportbegleitung sind vom Bewilligungsinhaber zu tragen.

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Stufe 3

Zwei Vereidigte Straßenaufsichtsorgane
Die Transportabsicherung muss durch zwei vereidigte Organe der Straßenaufsicht gemäß § 97 Abs. 2 StVO 1960 mit zwei entsprechend ausgerüsteten Begleitfahrzeugen erfolgen. Die Begleitung ist rechtzeitig (mind. 24 Stunden vorher) zu bestellen. Die Kosten für die Transportbegleitung sind vom Bewilligungsinhaber zu tragen.

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Stufe 4

Drei Vereidigte Straßenaufsichtsorgane und Ein Eigenbegleiter (Stufe1)
Die Transportabsicherung muss durch mindestens drei vereidigte Organe der Straßenaufsicht gemäß § 97 Abs. 2 StVO 1960 mit drei entsprechend ausgerüsteten Begleitfahrzeugen und der Stufe 1 - Eigenbegleitung erfolgen.
Die Begleitung ist rechtzeitig (mind. 24 Stunden vorher) zu bestellen. Die Kosten für die Transportbegleitung sind vom Bewilligungsinhaber zu tragen.
Das hauptverantwortliche und für die Leitung der Begleitstufe 4 befähigte Straßenaufsichtsorgan (siehe Ausweis) ist ermächtigt, im Zuge der Transportabsicherung durchgehend Blaulicht zu verwenden. Nach Beendigung der Transportabsicherung ist dieses wieder zu entfernen.

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Puchner Schwer Transport Service

A-4222 St. Georgen/Gusen, Weingrabenerstrasse 14

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Geltung der Geschäftsbedingungen:
    Alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Leistungen der Fa. Puchner Schwer Transport Service (= Auftragnehmer) erfolgen ausschließlich unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Bei wiederholten Leistungsabwicklungen (laufender Geschäftsbeziehung) mit Auftraggebern genügt zur weiteren Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Puchner Schwer Transport Service die Vereinbarung zu Beginn der Geschäftsbeziehung. Mündliche, von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende, Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung seitens der Fa. Puchner Schwer Transport Service.
  2.  Pflichten des Auftraggebers:
    Der Auftraggeber hat alle seine Mitarbeiter oder ihm sonst zurechenbare Personen vor Beginn des Transportes über die in der Routengenehmigung enthaltenen Auflagen zu informieren und anzuweisen, diese Auflagen unbedingt einzuhalten. Wenn während des Transportes Weisungen der Begleitorgane der Fa. Puchner Schwer Transport Service zur Erfüllung der Auflagen in der Routengenehmigung durch die Mitarbeiter des Auftraggebers oder sonstige dem Auftraggeber zurechenbare Personen – aus welchem Grund auch immer - nicht befolgt werden, so ist die Fa. Puchner Schwer Transport Service berechtigt, die Transportabsicherung bei vollem Entgeltanspruch sofort einzustellen. Sämtliche daraus resultierenden Verzögerungen oder Schäden gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die in der Auftragsbestätigung der Fa. Puchner Schwer Transport Service enthaltenen Angaben (Abmessungen, Kennzeichen, etc.) genau zu überprüfen, schriftlich zu bestätigen und die unterfertigte Auftragsbestätigung an die Fa. Puchner Schwer Transport Service zu retournieren. Die Angaben in der Auftragsbestätigung sind einzuhalten, alle Änderungen sind der Fa. Puchner Schwer Transport Service schriftlich mitzuteilen. Etwaige durch die Änderungen entstehende Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Werden die in der Auftragsbestätigung bzw. der Routengenehmigung festgesetzten Abmessungen und Gewichte seitens des Auftraggebers überschritten oder durch den Auftraggeber andere Kennzeichen verwendet, als jene, die in der Auftragsbestätigung bzw. Routengenehmigung angeführt  sind, so wird die Transportabsicherung seitens der Fa. Puchner Schwer Transport Service bis zur Abänderung der Routengenehmigung durch die zuständige Behörde nicht durchgeführt. Allfällige dadurch entstehende Kosten (wie Stehzeit, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
  3.  Rücktritt vom Vertrag:
    Sollten die Mitarbeiter der Fa. Puchner Schwer Transport Service während der Leistungsausführung nach sorgfältiger Beurteilung und Einschätzung aufgrund erheblicher Erschwernisse zum Ergebnis kommen, dass die Durchführung des Auftrages eine Schädigung Dritter (natürlicher oder juristischer Personen) zur Folge haben kann oder aus einem sonstigen wichtigen Grund (wie z.B. schlechte Witterungsverhältnisse, sonstige Fälle höherer Gewalt, etc) nicht durchgeführt werden kann, so ist die Fa. Puchner Schwer Transport Service berechtigt, unter Ausschluss von Ersatzansprüchen jeglicher Art, entweder vom Auftrag zurückzutreten oder bis zur Beseitigung der Erschwernisse durch den Auftraggeber (bzw. bis zur ausreichenden Besserung der Witterungsverhältnisse oder sonstiger Fälle höherer Gewalt) die Arbeitsleistung einzustellen, dies führt zur Hemmung etwaig vereinbarter Fristen bzw. zur Verschiebung des vereinbarten Leistungstermins. Die Fa. Puchner Schwer Transport Service ist in derartigen Fällen berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen dem Auftraggeber gegenüber zu verrechnen. Sollten der Fa. Puchner Schwer Transport Service zwischen der Auftragserteilung und der Leistungsausführung Umstände bekannt werden, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers fraglich erscheinen lassen, so ist die Fa. Puchner Schwer Transport Service berechtigt, entweder Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall, dass der Auftraggeber, zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund auch immer, den erteilten Auftrag auch nur zum Teil storniert, ist die Fa. Puchner Schwer Transport Service berechtigt, alle bis dahin erbrachten Leistungen dem Auftraggeber gegenüber zu verrechnen.
     
  4. Haftung:
    Entsteht bei der Durchführung des Auftrages durch die Tätigkeit der Mitarbeiter der Fa. Puchner Schwer Transport Service ein Schaden, so haftet die Fa. Puchner Schwer Transport Service nur im Umfang der direkten Begleittätigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Schäden, die durch die Transporteinheit (und die Ladung) an Personen und Gegenständen entstehen oder an der Transporteinheit (inklusive Ladung) selbst entstehen, sind durch den Auftraggeber bzw. dessen Versicherung zu tragen. Die Fa. Puchner Schwer Transport Service verpflichtet sich, Genehmigungsanträge um Routengenehmigungen sorgfältig und gewissenhaft zu bearbeiten. Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Fa. Puchner Schwer Transport Service keine Haftung dafür, dass die Routengenehmigung seitens der Behörde erteilt wird. Weiters haftet die Fa. Puchner Schwer Transport Service nicht für den genauen Zeitpunkt der Erteilung der Routengenehmigung oder den Inhalt der Genehmigung (und ihrer Auflagen), da dies ausschließlich in die Zuständigkeit der jeweiligen Behörde fällt. Die Fa. Puchner Schwer Transport Service haftet nicht für Schäden aller Art (wie z. B. Stehzeiten, etc.), die insbesondere  durch die Nichteinhaltung von Terminen seitens des Auftraggebers,  durch die Nichterteilung von Routengenehmigungen oder Nichteinhaltung sonstiger schriftlicher oder mündlicher Zusagen seitens der Behörde  durch den Ausfall von Fahrzeugen (durch Pannen, Unfall, etc),  sonstige unvorhergesehene Ereignisse, wie Straßensperren, Streik, schlechte Witterungsbedingungen  sonstige Fälle höherer Gewalt (Hochwasser, etc.) eintreten. Die Fa. Puchner Schwer Transport Service ist berechtigt, bei Durchführung eines Auftrages andere Unternehmen einzuschalten. Die Fa. Puchner Schwer Transport Service haftet in diesem Fall nur für die sorgfältige Auswahl des Unternehmens und übernimmt keine weitergehende Haftung für etwaige Schäden, die dieses Unternehmen verursacht.
     
  5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht:
    Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Fa. Puchner Schwer Transport Service aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers gegen die Fa. Puchner Schwer Transport Service wurde von der Fa. Puchner Schwer Transport Service schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
  6. Zahlungs- und Erfüllungsort / Gerichtsstand / anzuwendendes Recht:
    Zahlungs- und Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Unternehmens der Fa. Puchner Schwer Transport Service in A-4222 St. Georgen / Gusen. Als Gerichtsstand wird das für A-4320 Perg sachlich zuständige Gericht vereinbart. Bei Auslandsaufträgen gilt jedenfalls österreichisches formelles und materielles Recht als vereinbart. St. Georgen, im Februar 2019 Fa. Puchner Schwer Transport Service A-4222 St. Georgen / Gusen, Weingrabenerstrasse 14

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